Jede Zahnbehandlung ist genauso individuell wie unsere Patienten selbst. Daher ist es auch schwierig pauschal Kosten und Preise festzulegen.
Im Rahmen einer ausführlichen Diagnostik ermitteln wir Behandlungsbedarf und beraten unsere Patienten über die unterschiedlichen Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten. Die Wünsche des Patienten werden ebenso berücksichtigt und fließen in eine Behandlungsplanung mit ein. Im Anschluss erhalten Sie von uns einen transparenten und detaillierten Kostenplan, der die Behandlungskosten ausweist.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Leistungskatalog gesetzlich definierte Behandlungen und steuern sogenannte Festzuschüsse zu Zahnersatz bei. Die Festzuschüsse können der Höhe nach leicht variiere, und zwar je nachdem wie sorgfältig das Bonusheft geführt wurde.
Private Krankenversicherungen, genauso wie private Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlung und Zahnersatz gemäß dem individuell vereinbarten Vertrag.
Wir unterstützen unsere Patienten gerne bei der Kommunikation mit den Krankenversicherungen.
Für umfangreiche Behandlungen besteht die Möglichkeit, die Kosten zu finanzieren und in Raten zu zahlen. Wir arbeiten hier mit unserem Rechenzentrum DZR (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum) zusammen, die beispielsweise eine 12-monatige zinsfreie Finanzierung anbieten.
Zahnbehandlungen sind grundsätzlich als außergewöhnliche Kosten steuerlich absetzbar. Hier gibt es allerdings eine sogenannte „zumutbare Belastungsgrenze“, die dafür zunächst überschritten werden. Details hierzu sollten mit dem Steuerberater geklärt werden.
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