Das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen

Mit dem Bonusheft die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen maximieren.

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Das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen

Finanzielle Vorteile für gesetzlich Krankenversicherte.

Vorteile des Bonusheftes

Diese Vorteile bringt das Bonusheft für gesetzlich Krankenversicherte mit sich:

  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen

    Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und mehr Leistungen erhalten möchte, sollte regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und diesem im sogenannten Bonusheft vermerken lassen.

  • Steigerung des Festzuschusses

    Ist dann Zahnersatz notwendig steigt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zur definierten Regelleistung eines Zahnersatzes von 50 % auf bis zu 65 %.

Das Bonusheft wurde im Jahr 1989 eingeführt, um durch regelmäßig durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen Erkrankungen der Zähne zu reduzieren. Wer kein Heft besitzt, kann dieses in der Praxis erhalten.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Länge des Zeitraumes, in welchem das Heft gestempelt wurde. Wer zum Beispiel fünf Jahre lang jedes Jahr einen Stempel eintragen lässt, bekommt 20 Prozent erstattet. Nach der doppelten Zeit sind es sogar 30 Prozent.

Wird das Heft lückenlos zehn oder mehr Jahre geführt, bekommen Patienten – je nach Dauer – zwischen 50 und 65 Prozent einer Regelversorgung für Zahnersatz erstattet:

So funktioniert das Bonusheft

Kinder und Heranwachsende

Für Kinder und Heranwachsenden ist halbjährliche eine sogenannte Individualprophylaxe – kurz IP – vorgesehen, welche in das Bonusheft eingetragen wird. Bei der Individualprophylaxe - kurz IP - werden harte Zahnbeläge entfernt, Fluorid aufgetragen und aktiv Aufklärung hinsichtlich Mundhygiene betrieben.

Die Praxismitarbeiter vermerken den Besuch mit einem Stempel im Heft und junge Patienten sammeln im Idealfall zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr 24 Stempel.

Erwachsene

Bei Erwachsenen ist einmal im Jahr eine Vorsorge- und Kontrolluntersuchung vorgesehen, welche dann im Bonusheft vermerkt wird. Dennoch ist es sinnvoll, auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres zweimal im Jahr zur Kontrolle und Vorsorge zum Zahnarzt zu gehen.  

Wer den Stempel vergisst, kann diesen übrigens nachtragen lassen. Achten sollten Patienten darauf, dass das Datum korrekt ist und die zeitlichen Abstände stimmen.

So viel Zuschuss erwartet Patienten

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Länge des Zeitraumes, in welchem das Heft gestempelt wurde. Wer zum Beispiel fünf Jahre lang jedes Jahr einen Stempel eintragen lässt, bekommt 20 Prozent erstattet. Nach der doppelten Zeit sind es sogar 30 Prozent.

Wird das Heft lückenlos zehn oder mehr Jahre geführt, bekommen Patienten – je nach Dauer – zwischen 50 und 65 Prozent einer Regelversorgung für Zahnersatz erstattet:

Lückeloses Bonusheft

Bonus

Gesamthöhe Zuschuss auf

Regelversorgung 0-4 Jahre

0 %

50 %

Regelversorgung 5-9 Jahre

20 %

60 %

Regelversorgung 10+ Jahre

30 %

65 %


Genau das Kalenderjahr, in welchem der Zahnersatz angefertigt bzw. eingesetzt wird, zählt übrigens nicht mehr mit dazu.

Die Regelversorgung oder Regelleistung

Wichtig zu wissen ist dass die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich nur auf die sogenannte Regelversorgung  anzuwenden ist.

Im Rahmen der Festzuschuss-Richtlinie  wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (Gremium aus Ärzten, Zahnärzten, Krankenkassen und -häusern) Regelversorgungen für etwa 50 Zahnbefunde auflistet.

Die Regelversorgung muss laut Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Der Befund ist vereinfacht gesagt der Zustand Ihrer Zähne, den Ihr Zahnarzt feststellt. Für die Regelversorgungen wird dann der sogenannten Festzuschuss (offiziell „befundorientierter Festzuschuss“) von den gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Zahnbehandlung gezahlt.

Der Festzuschuss deckt im Normalfall 50 % der Kosten der Regelversorgung ab, mit langjährig lückenlos geführtem Bonusheft bis zu 65%. Die restlichen Kosten muss der gesetzlich versicherte Patienzn dann selbst zahlen.

Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den Kosten Ihrer Zahnbehandlung und dem Festzuschuss der Kasse.

Behandlungskosten MINUS Festzuschuss = Eigenanteil

Beispiel:

‍Als Befund stellt der Zahnarzt einen erhaltungswürdigen Backenzahn mit großen Substanzdefekten fest.
Die Regelversorgung ist eine Krone aus Nichtedelmetall ohne Keramikverblendung.
Kosten: circa 300 Euro. Der Festzuschuss der Kasse liegt bei 50 %, in diesem Beispiel sind es etwa 150 Euro. Ihr Eigenanteil liegt bei etwa 150 Euro.

Dem Patienten steht es natürlich frei, sich für eine höherwertige Versorgung, z.B. eine zahnfarbene Krone aus Keramik zu entscheiden. Auch hier erhält er dann nur den Festzuschuss der Krankenkasse für die Regelversorgung und trägt die Differenz selbst.

Sie erhalten von uns vor jeder Behandlung einen Kostenplan, der die Kosten – aufgeteilt nach Festzuschuss und Eigenanteil – detailliert auflistet.

Grundsätzlich sollten sich gesetzlich Versicherte Gedanken machen, ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist. Diese zahlt unabhängig davon, ob der Versicherte ein Bonusheft besitzt oder nicht und übernimmt je nach gewähltem Tarif einen deutlich höheren Anteil der Kosten von Zahnersatz.

Bonusprogramm und Bonusheft –
zwei verschiedene Dinge

Manche Krankenkassen haben sogenannte Bonusprogramme für ihre Versicherten ins Leben gerufen.

Diese sind allerdings nicht zu verwechseln mit dem klassischen Bonusheft. Während das Heft für alle Patienten relevant ist, gelten die Programme nur für die Versicherten der jeweiligen Kasse. Meistens gelten diese Programme lediglich für einen begrenzten Zeitraum. Patienten können sich Prämien sichern, indem Sie zum Beispiel eine Zahnreinigung beim Zahnarzt durchführen lassen.

Sinn und Zweck des Bonusprogramms ist derselbe wie beim Bonusheft: Menschen sollen motiviert werden, regelmäßig Mund und Zähne kontrollieren zu lassen, um größere Zahnschäden vorzubeugen.

Ob und wie die eine gesetzliche Krankenkasse ein Bonusprogramm anbietet, können Versicherte dort erfragen.

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